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Terms & Conditions

Stand 8. November 2024
 

Allgemeine Geschäftsbedingungen der eventbro GmbH

 
Die eventbro GmbH bietet für Veranstalter („Organizer“) die Möglichkeit über eine kostenlos downloadbare App („eventbro App“) in sehr kurzer Zeit einen eigenen Shop zur Integration in den eigenen Onlineauftritt oder als eigenständige Lösung (Stand-alone) zu erstellen und darüber Produkte und Dienstleistungen an Endkunde zu vertreiben.
 

§1 Geltungsbereich, Form

 
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle Verträge („Vertrag“), zwischen der eventbro GmbH, Am Markt 5, 30938 Burgwedel, Deutschland („eventbro“) und unseren Organizern.
(2) Als Organizer handelt in diesem Fall die HUNF GmbH, Am Graswege 6, 30169 Hannover, Deutschland.
(3) Die AGB gelten ausschließlich; Allgemeine Geschäftsbedingungen des Organizer gelten auch dann nicht, wenn er im Rahmen seiner Bestellung ausdrücklich auf sie verweist und eventbro diesen im Einzelfall nicht ausdrücklich widerspricht und in deren Kenntnis liefert.
(4) Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen des Organizer in Bezug auf den Vertrag (z. B. Fristsetzung, Mängelanzeige, Rücktritt oder Minderung), sind schriftlich, d.h. in Schrift- oder Textform (z.B. Brief, E-Mail, Telefax) abzugeben. Gesetzliche Formvorschriften und weitere Nachweise insbesondere bei Zweifeln über die Legitimation des Erklärenden bleiben unberührt.
(5) Die AGB gelten nur, wenn der Organizer Unternehmer (§ 14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
 
 

§2 Angebote, Registrierung, Vertragsschluss

 
(1) eventbro gibt mit der eventbro App dem in § 1 (4) genannten Personenkreis die Möglichkeit, gegen Zahlung einer Provision den Verkauf von Zugangsberechtigungen für Veranstaltungen sowie bestimmte Leistungen im Rahmen dieser Veranstaltungen (z.B. Essen, Getränke, Fahrchips, VIP-Pässe, etc.) und das Anbieten von entgeltlichen Dienstleistungen zu verbindlichen Zeiten und Orten zu organisieren („Shop“), sofern Angebot und Durchführung von Veranstaltungen oder die angebotenen Dienstleistungen nicht gegen gesetzliche Bestimmungen oder diese AGB verstoßen.
(2) eventbro selbst bietet weder Zugangsberechtigungen für Veranstaltungen noch Dienstleistungen an und wird nicht Vertragspartner der ausschließlich zwischen dem Organizer und deren Endkunde über den Shop geschlossenen Verträge.
(3) Der Organizer hat seine im Rahmen der Registrierung in der eventbro App erforderlichen Daten wahrheitsgemäß und vollständig anzugeben.
(4) Der Organizer garantiert mit seiner Registrierung, dass er den von ihm erstellten Shop nur zu legalen Zwecken nutzt. Insbesondere wird er diesen nicht für den Handel mit Betäubungsmitteln, Vertrieb pornographischer Inhalte, illegalen Handel mit Waffen und Munition, illegaler Prostitution etc. nutzen. Ein Verstoß gegen diese Garantie berechtigt eventbro zur sofortigen Sperrung des jeweiligen Shop und zur fristlosen Kündigung des Vertrags mit dem jeweiligen Organizer.
(5) Der Organizer gibt durch Akzeptanz dieser AGB gegenüber eventbro ein Angebot zum Abschluss eines Vertrages über die Nutzung der eventbro App ab. eventbro steht es frei das Angebot anzunehmen oder abzulehnen; bei Ablehnung erhält der Organizer eine entsprechende E-Mail.
(6) Nach Vertragsschluss ist der Organizer berechtigt, den vollen Funktionsumfang der eventbro App zu nutzen. Im Falle der Ablehnung des Angebots ist eventbro berechtigt, die Registrierungsdaten des Organizers zu löschen.
(7) Ein Vertragsschluss erfolgt ausschließlich mit dem in § 1 (4) genannten Personenkreis. Der Organizer bestätigt durch die Akzeptanz dieser AGB, diesem Personenkreis anzugehören.
 
 

§3 Zugang zu einem eventbro Account, gesetzeskonformer Betrieb des Shops

 
(1) Jeder Organizer erhält die Möglichkeit über die App oder die Webseite www.eventbro.io oder www.eventbro.com einen Account zu registrieren („eventbro Account“). Der Organizer ist verpflichtet, den üblichen Sicherheitsanforderungen genügende Zugangsdaten und Passwörter für den eventbro Account zu wählen, diese geheim zu halten und eine unberechtigte Nutzung Dritter bestmöglich zu verhindern.
(2) Der Organizer wird eventbro bei Kenntnis oder Verdacht eines Missbrauchs von Zugangsdaten oder Passwörtern unverzüglich unterrichten. eventbro ist in diesem Fall berechtigt, den Zugang zum eventbro Account so lange zu sperren bis die jeweiligen Umstände aufgeklärt sind und die missbräuchliche Nutzung abgestellt ist. Der Organizer haftet für einen von ihm zu vertretenden Missbrauch des Zugangs zum eventbro Account.
(3) Der Organizer wird die technischen Voraussetzungen für den Zugang zum eventbro Account eigenverantwortlich schaffen und aufrechterhalten, insbesondere hinsichtlich der eingesetzten Hardware und des verwandten Betriebssystems, einer ausreichenden Internet- und ggfs. WLAN-Verbindung. Der Organizer ist darüber hinaus verpflichtet, die zur Sicherung seiner Systeme gebotenen Vorkehrungen zu treffen, insbesondere die gängigen Sicherheitseinstellungen des gewählten Browsers zu nutzen und aktuelle und geeignete Schutzmechanismen zur Abwehr von Schadsoftware einzusetzen.
(4) Der Organizer ist allein für den rechtskonformen Betrieb seines Shops verantwortlich (insbesondere richtige und vollständige Angaben gegenüber eventbro zur Erstellung des notwendigen Impressums durch eventbro, erforderliche Hinweise gegenüber Verbrauchern, Datenschutzrechtlich erforderliche Erklärungen, ggf. Nutzung eigener AGB etc.). eventbro haftet insoweit nicht für etwaige Ansprüche Dritter, insbesondere nicht für Abmahnungen Dritter sowie die dem Organizer dadurch entstehende Kosten. Der Orgaizer hat jedoch die Möglichkeit, nach gesonderter Vereinbarung mit eventbro, die Erfüllung bestimmter dieser Pflichten von eventbro bzw. über von eventbro beauftragte Dienstleister einzukaufen. Dies entbindet den Organizer jedoch nicht von seiner alleinigen und stetigen Gesamtverantwortung zum rechtskonformen Betrieb des Shops.
(5) Der Organizer trägt die volle Verantwortung für sämtliche von ihm im eventbro Shop getätigten Eingaben, insbesondere Veranstaltungstitel, eingefügte Bilder, Videos etc., Werbetexte, Marketingmaterial etc. Er versichert insbesondere, dass er nicht gegen Rechte Dritter, insbesondere Rechte aus geistigem Eigentum verstößt. Er stellt eventbro vollständig von Ansprüchen Dritter frei, die diese auf Grund von Verstößen gegen diesen § 3 (5) gegen eventbro geltend machen (unter Einschluss eventbro eventuell entstandener, angemessener Rechtsverteidigungskosten).
 
 

§4 Leistungen von eventbro, Verfügbarkeit

 
(1) eventbro ermöglicht dem Organizer den Verkauf von Eintrittskarten und sonstigen Dienstleistungen über den unter zu Hilfenahme der eventbro App selbst gestalteten Shop. Ob die Veranstaltungen oder Dienstleistungen, für die der Organizer die Tickets verkauft stattfinden ist allein das Risiko des Organizers. eventbro haftet in keinem Fall gegenüber dem Endkunden des Organizers für die Durchführung oder Durchführbarkeit der angebotenen Veranstaltung oder Dienstleistung.
(2) Es ist dem Organizer nicht gestattet, andere Systeme in den unter zu Hilfenahme der eventbro App erstellten Shop einzupflegen und darüber Ticketverkäufe oder Verkäufe anderer Dienstleistungen abzuwickeln.
(3) eventbro räumt dem Organizer für die Laufzeit des mit ihm geschlossenen Vertrags ein einfaches, nicht übertragbares oder unterlizensierbares Nutzungsrecht an der eingetragenen Wortmarke „eventbro“ ausschließlich zur Nutzung in seinem Shops ein. eventbro behält sich Änderungen zur Anpassung der eventbro App und der Umgebung des Shops an den Stand der Technik, Änderungen zur Optimierung, insbesondere zur Verbesserung der Nutzerfreundlichkeit, sowie Änderungen an Inhalten vor. eventbro wird den Organizer über wesentliche Änderungen diesbezüglich unterrichten und bei Grundlegenden Änderungen der Vertragsgrundlage seine vorherige Zustimmung einholen.
(4) Die durchschnittliche Verfügbarkeit von eventbro beträgt [95] % p.a., wobei Wartungs- und Installationsarbeiten von der Berechnung der Verfügbarkeit ausgenommen sind. Übertragungsprobleme, die auf Störungen Dritter zurückzuführen sind, bleiben bei der Berechnung der Verfügbarkeit außer Betracht.
 
 

§5 Preise, Provision

 
(1) Der Organizer legt die Preise für die von ihm über den eventbro Shop vertriebenen Tickets oder Dienstleistungen („Verkaufspreis“) in eigener Verantwortung fest.
(2) Der Organizer schuldet eventbro eine Provision in Höhe von 0,49€ je Transaktion zzgl. indivdueller Zahlungsabwicklungsgebühren des jeweiligen Zahlungsdienstleisters ("eventbro Provision").
(3) Der Organizer kann die eventbro Provision entweder gegenüber seinem Endkunden ausweisen und zusätzlich in Rechnung stellen oder er kann sie verdeckt in seinen Ticketpreis mit einrechnen. In jedem Fall schuldet der Organizer gegenüber eventbro die eventbro Provision unmittelbar im Anschluss an den Verkauf des jeweiligen Tickets. Die eventbro Provision wird auch dann vom Organizer gegenüber eventbro geschuldet, wenn die Veranstaltung aus welchen Gründen auch immer vom Organizer nicht durchgeführt werden kann.
 

§6 Zahlungsmodalitäten

 
 

(1) Der Endkunde initiiert einen Bezahlvorgang des Verkaufspreises, nachdem er seine Tickets/Produkte in den Warenkorb des Shops gelegt hat und dort seine Kundendaten (Vorname, Nachname, E-Mail und Telefonnummer) angegeben hat und über den Button „Jetzt kostenpflichtig buchen“ gekauft hat. Als akzeptierte Zahlungsmethoden werden dem Endkunden über den Shop aktuell die folgenden angeboten:
 

  • Kreditkarten
  • GiroPay
  • Maestro
  • Apple Pay
  • Google Pay
  • iDEAL
  • EPS
  • Click-2-pay
  • SEPA-Lastschrift (optional)
  • PayPal (optional)
  • Barzahlung (optional)
  • TWINT (optional)

 
(2) An dieser Stelle wird bei eventbro intern eine Bestellung erzeugt und bei einem unserem Payment-Service-Provider („PSP“) eine zugehörige Zahlung erstellt. Zu den mit eventbro arbeitenden PSPs zählen Mangopay, Lemonway, Stripe, Saferpay, PayPal, Betterpayment, Vivapago und Continental Payment. Der Endkunde wird dann an eine externe Seite des Payment-Service- Provider weitergeleitet, auf welcher er die Zahlung tätigen kann. Die Zahlung erfolgt zugunsten eines temporären Kontos beim PSP („Endkunden Wallet“). Zugunsten des Organizers wird beim PSP ebenfalls ein Konto geführt („Organizer Wallet“).
(3) Im Falle einer erfolgreichen Zahlung wird der Endkunde zurück auf eine Bestätigungsseite des Shops des Organizers geleitet. Im Hintergrund validiert oder verarbeitet der PSP die getätigte Zahlung und gibt eventbro als Antwort eine Bestätigung oder Ablehnung. Dieser Prozess kann mehrere Minuten dauern. Im Falle einer Ablehnung storniert eventbro automatisch die Bestellung und benachrichtigt den Kunden über eine fehlgeschlagene Zahlung/Bestellvorgang via E-Mail.
(4) Im Fall einer Bestätigung transferiert eventbro den Verkaufspreis von dem oben genannten Endkunden Wallet auf das Organizer Wallet. Im Rahmen dieser Transaktion wird automatisch die eventbro Provision abgezogen und an das zu Gunsten von eventbro beim PSP geführte Konto („eventbro Wallet“) abgeführt. Der Organizer stimmt diesem automatischen Transfer und Abzug der eventbro Provision zu Gunsten des eventbro Wallets bereits hiermit ausdrücklich zu. Damit ist die Zahlungsabwicklung vollständig abgeschlossen.
(5) Der Organizer kann sein auf dem Organizer Wallet vorhandenes Guthaben zu jederzeit in Beträgen ab 5 Euro via der eventbro App auf ein Bankkonto seiner Wahl auszahlen. Sollte der Organizer Stripe als PSP nutzen, ist der auszuzahlende Betrag erst nach bis zu 10 Werktagen nach der eigentlichen Bestellung auszahlbar.
(6) Das Organizer Wallet unterliegt allein den Bedingungen des PSP und wird von diesem betrieben. eventbro haftet gegenüber dem Organizer, außer in Fällen von Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und Arglist, nicht für die Verfügbarkeit von Guthaben auf dem Organizer Wallet oder für etwaige Transaktionen, die über das Organizer Wallet vorgenommen werden. eventbro bietet dem Organizer lediglich die Dienstleistung, seine Zahlungen unter zu Hilfenahme des PSP abzuwickeln.
 

§7 eventbro Wallet App

 
eventbro bietet mit der öffentlichen eventbro Wallet App eine Möglichkeit zur digitalen Verwaltung von Tickets und QR-Codes an. Endkunden können ihr Ticket direkt über Web und/oder App in das eventbro Wallet importieren und dort verwalten. Die Nutzerdaten der eventbro Wallet App sind Eigentum der eventbro GmbH und können sowohl von eventbro, als auch vom Organizer für spätere Marketing-Maßnahmen (nach vorheriger rechtskonformer Zustimmung des Endkunden) genutzt werden. Die Nutzung der eventbro Wallet App ist sowohl für den Endkunden, als auch für den Organizer unentgeltlich.
 

§8 Werbung

 
Im Rahmen der Bewerbung seiner Veranstaltungen wird der Organizer auf allen Werbemitteln (Flyer, Plakate, Anzeigen, Social Media etc.) seiner über den eventbro Shop vertriebenen Tickets oder Dienstleistungen die Nutzung der eventbro App deutlich unter Beachtung der jeweils aktuellen Corporate Identity von eventbro kenntlich machen. eventbro stellt dem Organizer die üblichen Druckvorlagen hierfür auf der Webseite zum Download bereit. Der Organizer wird diese Logos soweit zumutbar auf alle Werbemittel aufbringen. Weiterhin stellt der Organizer eine rechtlich einwandfreie Gestaltung der Hinweise und Anzeigen sicher und wird insbesondere alle wettbewerbsrechtlich erforderlichen Hinweise veranlassen.
 

§9 Datennutzung

 
(1) In Bezug auf die Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten von Endkunden sind der Organizer und eventbro gemeinsam verantwortliche Stelle im Sinne der datenschutzrechtlichen Vorschriften. Hiervon ausgenommen sind personenbezogene Nutzungsdaten (z.B. Cookie-Daten, Webseitenanalyse), hinsichtlich derer eventbro die alleinig verantwortliche Stelle ist. Der Organizer ist alleiniger Diensteanbieter im Sinne des Telemediengesetzes.
(2) eventbro und der Organizer legen hiermit die Zwecke der Erhebung und Verwendung dieser Daten einvernehmlich wie folgt fest: eventbro nutzt die über den dem Organizer zur Verfügung gestellten Shop erzeugten Kundendaten für die Bestellabwicklung und die Kommunikation rund um die Bestellabwicklung, einschließlich eines eventuellen Newsletter-Versandes gemäß §9 Abs. 4.
(3) Der Organizer nutzt die über den Shop erzeugten Kundendaten für die Durchführung der Veranstaltung sowie eventuell zum Newsletter-Versand gemäß §9 Abs. 4.
(4) Bei der Nutzung der Daten zum Zweck des Newsletter-Versands und anderer E-Mails mit Werbecharakter sorgen eventbro und der Organizer dafür, dass der jeweilige Endkunde per double-opt-in-Verfahren dem Erhalt des jeweiligen Newsletters (eventbro oder Organizer) ausdrücklich vor Erhalt zugestimmt hat. Einzelheiten der erfolgten Datennutzungen ergeben sich aus der gemeinsamen Datenschutzerklärung, mit der eventbro und der Organizer die Nutzer des Shops über den Datenumgang informieren werden.
(5) Sofern eventbro oder der Organizer die über den Shop erzeugten Kundendaten auch über die in der gemeinsamen Datenschutzerklärung genannten Zwecke oder den darin genannten Umfang hinaus erheben oder verwenden möchte, ist dies nur mit Zustimmung der jeweils anderen Partei und unter der Voraussetzung zulässig, dass die gemeinsame Datenschutzerklärung zuvor entsprechend angepasst wurde und die beabsichtigte Datenverwendung datenschutzrechtlich zulässig ist.
(6) eventbro oder der Organizer werden ihre Zustimmung nur mit sachlichem Grund verweigern, z.B. wenn sie der begründeten Ansicht sind, dass die beabsichtigte Datenverwendung gegen geltende Datenschutzgesetze verstößt.
 

§10 Haftung

 
(1) eventbro haftet nicht für Störungen oder Schäden gleich welcher Art, die durch Umstände höherer Gewalt außerhalb seines Einflussbereiches verursacht wurden, die eventbro auch bei Anwendung kaufmännischer Sorgfalt nicht vorhersehen und vermeiden konnte, wie beispielsweise Stromausfall, Leitungsstörungen, Ausfall von Internetverbindung / WiFi, Streik, Naturkatastrophen, Sabotage, Krieg, Terrorismus, behördliche Verbote und Auflagen, Pandemien, Seuchen, Epidemien, Feuer, Flut, Sturm, Hagel etc. Dieser Ausschluss gilt nicht, wenn eventbro vorsätzlich oder grob fahrlässig handelt.
(2) Zwischen eventbro und dem Endkunden des Organizers als Käufer eines Tickets oder Empfänger einer Dienstleistung bestehen keine vertraglichen Beziehungen hinsichtlich der Durchführung der jeweiligen Veranstaltung bzw. Dienstleistung. Der Organizer stellt eventbro insoweit von allen Ansprüchen seiner Endkunden frei, die von diesen oder anderen Dritten wegen Ausfall, Verlegung oder sonstiger Probleme in Zusammenhang mit einer Veranstaltung oder Dienstleistung des Organizers gegen eventbro geltend gemacht werden.
(3) Auf Schadensersatz haftet eventbro gegenüber dem Organizer – gleich aus welchem Rechtsgrund – bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet eventbro nur a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
(4) Die sich aus diesem §10 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit eventbro einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit übernommen hat. Das gleiche gilt für Ansprüche des Organizers nach dem Produkthaftungsgesetz.
 

§11 Geheimhaltung

 
Der Organizer verpflichtet sich, die im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses zur Kenntnis gelangten Informationen nur für den Betrieb seines eventbro Shops und die Durchführung seiner Veranstaltungen bzw. Dienstleistungen einschließlich deren Bewerbung zu verwenden und an Dritte nicht weiterzugeben oder in sonstiger Weise zu verwerten.
 

§12 Rechtswahl, Gerichtsstand

 
(1) Für diese AGB und alle Rechtsbeziehungen zwischen den Vertragsparteien gilt das materielle Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Vorschriften des UN-Kaufrechts. Voraussetzungen und Wirkungen des Eigentumsvorbehalts unterliegen dem Recht am jeweiligen Lagerort der Sache, soweit danach die getroffene Rechtswahl zugunsten des deutschen Rechts unzulässig oder unwirksam ist.
(2) Ist der Organizer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher - auch internationaler - Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten der Geschäftssitz der eventbro in Burgwedel, Deutschland. Entsprechendes gilt, wenn der Organizer Unternehmer i.S.d. § 14 BGB ist. eventbro ist jedoch in allen Fällen auch berechtigt, Klage am Erfüllungsort oder am allgemeinen Gerichtsstand des Organizers zu erheben. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt.
 

§13 Informationen zur Online-Streitbeilegung/ Verbraucherstreitbeilegungsgesetz

 
(1) Die EU-Kommission hat eine Internetplattform zur Online-Beilegung von Streitigkeiten (sog. „OS-Plattform“) geschaffen. Die OS-Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten betreffend vertragliche Verpflichtungen, die aus Online-Kaufverträgen erwachsen. Sie können die OS-Plattform unter dem folgenden Link erreichen: http://ec.europa.eu/consumers/odr
(2) Die eventbro GmbH wird nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des VSBG teilnehmen und ist hierzu auch nicht verpflichtet.
 

§14 Schlussbestimmungen

 
(1) eventbro ist berechtigt, diese Nutzungsbedingungen mit Wirkung für die zukünftige gesamte Geschäftsbeziehung mit dem Organizer nach einer entsprechenden Mitteilung zu ändern. Die Änderung gilt als genehmigt, wenn der Organizer nicht innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe der Änderung seinen Widerspruch in Textform abgesandt hat. Auf diese Folge wird eventbro den Organizer bei der Bekanntgabe der Änderung besonders hinweisen.
(2) Eine Aufrechnung des Organizers gegen Forderungen von eventbro ist nur zulässig mit rechtskräftig festgestellten oder anerkannten Forderungen. Entsprechendes gilt für die Ausübung von Zurückbehaltungsrechten.
(3) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen eines mit dem Organizers geschlossenen Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Änderung des Schriftformerfordernisses selbst.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrags ganz oder teilweise unwirksam sein, wird hiervon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung soll dann durch eine Regelung ersetzt werden, die der wirtschaftlichen Zielsetzung der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt; ist dies nicht möglich, gelten die anwendbaren gesetzlichen Regelungen.